Angesichts der aktuellen Situation um Covid-19 stehen datenschutzrechtlich Verantwortliche vor der Aufgabe, technische Möglichkeiten der Online-Kommunikation einzuführen oder auszuweiten. Hierbei stellen sich auch einige Herausforderungen bei der Einhaltung geltender Datenschutzgesetze.
So gelten trotz Ausnahmesituation die datenschutzrechtlichen Regelungen auch weiterhin und sie werden auch weiterhin kontrolliert und ggf. sanktioniert.
Damit die Verantwortlichen mit dieser Situation aber nicht gänzlich alleingelassen werden, haben einige Aufsichtsbehörden Hilfestellungen zum Thema Homeoffice und Kommunikation im Homeoffice veröffentlicht:
Der Schleswig-Holsteinische Datenschutzbeauftrage zum ThemaHomeoffice:
https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/it/uld-ploetzlich-homeoffice.pdf
Der Baden-Württembergische Datenschutzbeauftragte zu datenschutzfreundlicher Kommunikation, speziell Videokonferenzen:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutzfreundliche-technische-moeglichkeiten-der-kommunikation/
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz(BayLfD):
https://www.datenschutz-bayern.de/corona/sonderinfo.html
Der Beauftragte für den Datenschutz und dieInformationsfreiheit:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Gesundheit_Soziales/GesundheitSozialesArtikel/Datenschutz-in-Corona-Pandemie.html;jsessionid=3B0A8173349A63A59231601771598477.1_cid354?nn=5217154