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Leitfaden zum Datenschutz in der Schwerbehindertenvertretung

Im normalen Arbeitsalltag ergeben sich immer wieder datenschutzrechtliche Fragestellungen. Aus diesem Grund werden von Datenschutzaufsichtsbehörden, Verbänden etc. immer wieder Informationen zu einzelnen datenschutzrechtlichen Themen veröffentlicht.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg beschäftigt sich in einem seiner aktuellen Veröffentlichungen mit einem Thema, welches bisher wenig Beachtung fand- der Datenschutz in der Schwerbehindertenvertretung.
Von der Schwerbehindertenvertretung im Rahmen ihrer täglichen Aufgaben eine Vielzahl personenbezogener Daten – insbesondere Beschäftigten- und Gesundheitsdaten – verarbeitet, welche nicht nur dem Schutz der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sondern auch dem Schutz spezialgesetzlicher Datenschutzregelungen unterstellt sind.
Aufgrund der Risikoträchtigkeit dieser Daten sind beim Umgang mit diesen Daten einige Problemstellungen zu beachten.

Den Leitfaden finden Sie unter:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2023/04/lfdi_faq_sbv.pdf

Bei Fragen zu diesen Themen oder weitergehendem Beratungs- oder Umsetzungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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