Unsere spezialisierten und erfahrenen Datenschutzbeauftragten unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Datenschutz und Datensicherheit. Wir helfen Ihnen bei der Einhaltung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Wir betreuen nationale mittelständische Unternehmen sowie öffentliche Stellen.
Wir stellen gerne Ihren externen Datenschutzbeauftragten. Wir helfen Ihnen bei der Einhaltung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Wir betreuen kleinere und mittlere Unternehmen sowie öffentliche Stellen.
Fragen sie uns anGerade kleinere Unternehmen benötigen häufig keinen Datenschutzbeauftragten oder habe einen internen Datenschutzbeauftragten, der die Tätigkeit nur in einem geringen Umfang, neben anderen Tätigkeiten im Unternehmen ausübt. In solchen Fällen stellen sich häufig Einzelfragen, die einer kurzfristigen und pragmatischen Klärung bedürfen. Wir stehen Ihnen bei der Lösung gerne zur Verfügung und begleiten Sie bei den Schritten, bei denen Sie Hilfe benötigen. Stichworte hierbei sind z.B. die Erstellung der Datenschutzdokumentation, die Einführung neuer Software, die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses, die Aufnahme der technischen und organisatorischen Maßnahmen, der Umgang mit externen Dienstleistern – „Auftragsverarbeitung oder nicht“ - oder auch Fragen zu einzelnen Verarbeitungstätigkeiten wie z.B. der Zeiterfassung, Videoüberwachung etc.
Als Datenschutzbeauftragte unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um den Datenschutz. Wir gehen individuell auf die Bedürfnisse und Besonderheiten Ihres Unternehmens ein und setzten für Sie passende, praxisnahe und gesetzeskonforme Datenschutzkonzepte um. Dabei steht Ihnen stets ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung, der Datenschutzkonformität auf allen Ebenen sicherstellt. Wir helfen Ihnen bei der Einhaltung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und weiteren landsrechtlichen Regelungen.
Ihre Vorteile:
Wir bieten Inhouse- und Online-Schulungen zu verschiedenen Themen an. Angefangen von den Grundlagen des Datenschutzes bis zu Spezialthemen aus dem Presse- und Persönlichkeitsrecht (Durchführung durch spezialisierte Anwaltskanzlei)
Sprechen Sie uns einfach an, wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.
Mit dem im Juli 2023 in Kraft tretenden Hinweisgeberschutzgesetz werden alle Beschäftigungsgeber mit 250 oder mehr Beschäftigten zur Einrichtung sogenannter interner Meldestellen verpflichtet. Ab Dezember 2023 gilt diese Pflicht dann auch für kleinere Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Zu den verpflichteten Beschäftigungsgebern zählen private Unternehmen ebenso wie juristische Personendes öffentlichen Rechts.
Angefangen von der Einrichtung eines Hinweisgebersystemsüber die Annahme und Plausibilitätsprüfung von Hinweisen bis hin zur internen Untersuchung und Einleitung von Folgemaßnahmen unterstützen wir Sie gerne.