Am 10.07.2023 hat die Europäische Kommission den Angemessenheitsbeschluss für das EU-US Privacy Framework angenommen.
Das nun in Kraft getretene Abkommen ist der Nachfolger des EU-US Privacy Shields, dass Im Juli 2020 aufgrund von Bedenken bezüglich der Zugriffsmöglichkeiten von US-Behörden vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wurde.
Das Abkommen führe neue und verbindliche Garantien ein, um alle vom Europäischen Gerichtshof geäußerten Bedenken auszuräumen, heißt es in einer Pressemitteilung der EU-Kommission. So werde etwa der Zugriff von US-Geheimdiensten auf EU-Daten auf ein notwendiges und verhältnismäßiges Maß beschränkt ein Spezialgericht (Data Protection Review Court (DPRC)) eingerichtet, das die Einhaltung der Datenschutzmaßnahmen prüfen und bei Vergehen die Löschung der Daten anordnen kann.
Damit können ab sofort personenbezogene Daten von Verantwortlichen in der EU an zertifizierte Empfänger in den USA übertragen werden, ohne das zusätzliche Maßnahmen benötigt werden.
Die Empfänger in den USA müssen unter dem EU-US Privacy Framework zertifiziert sein. Dies kann auf der Webseite des U.S. Department Of Commerce geprüft werden.
Hierdurch entsteht Rechtssicherheit für Datenexporteure in der EU. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen profitieren davon, dass künftig keine aufwendigen Einzelfallprüfungen für Datentransfers aus der EU in die USA mehr notwendig sind.
Quellen:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_23_3721
https://www.commerce.gov/news/press-releases/2023/07/statement-us-secretary-commerce-gina-raimondo-european-union-us-data-0
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