Aufgrund der fortdauernden Corona-Situation wurden in den letzten Monaten in vielen öffentlichen Stellen und Unternehmen vermehrt Anmeldeformulare genutzt um Termine an Besucher zuvergeben. Hierdurch konnte der Besucherverkehr besser gelenkt werden und dem Umstand, dass viele Mitarbeiter im Home-Office arbeiteten, Rechnung getragen werden.
An dieser Stelle sollte aber der Datenschutz nicht vergessen werden.
Für die Anmeldungen werden personenbezogene Daten verarbeitet.
Wie bei allen anderen Verarbeitungen personenbezogener Daten müssen den betroffenen Personen Informationen nach Art. 13 DSGVO zur Verfügung gestellt werden.
Wird für die Terminvereinbarung die Tätigkeit eines Dienstleisters in Anspruch genommen, muss zusätzlich ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen werden.
Für die Datenaufnahme zur Kontaktnachverfolgung gilt das gleiche. Sowohl bei einer Datenaufnahme in Papierform oder elektronisch, ist eine Auskunft über die Datenverarbeitung nach Art. 13 obligatorisch.
Bei Nutzung eines Dienstleisters zur Kontaktnachverfolgung wie Luca App oder ähnlichen muss zwingend ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden.