Im Rahmen der Covid-19 Pandemie arbeiten immer mehr Arbeitnehmer öffentlicher Stellen aus dem Home-Office. Dies stellt die Kommunen auf der einen Seite vor das Problem zusätzliche Arbeitsmittel wie Laptops, Tablets und Smartphones bereitstellen zu müssen. Auf der anderen Seite muss der Zugang der Home-Office-Mitarbeiter auf die, für die Arbeit benötigten, Daten sichergestellt werden. Hier stößt die IT-Infrastruktur vieler öffentlichen Stellen häufig an ihre Grenzen.
Eine Lösung dieses Problems kann das Outsourcen der kommunalen IT darstellen.
Da öffentliche Stellen eine Vielzahl sensibler Daten verarbeiten, die teilweise eigenengesetzlichen Regelungen unterliegen (Steuerdaten, Sozialdaten, Meldedaten etc.) gibt es bei der Auslagerung der kommunalen IT eine Vielzahl Vorgaben zubeachten.
Der Bayerische Landesbeauftragtefür den Datenschutz (BayLFD) hat für Kommunen, die eine solche Auslagerung inBetracht ziehen, einen Leitfaden veröffentlicht:
https://www.datenschutz-bayern.de/technik/orient/outsourcing.pdf
Dieser enthält neben allgemeinen Kriterien für eine Auslagerung der IT auch Kriterien für die Auslagerung spezieller Datenarten, technisch-organisatorische Kriterien, Praxishilfen und ein Ablaufschema für die Umsetzung.